{"id":2532,"date":"2017-01-07T20:46:05","date_gmt":"2017-01-07T19:46:05","guid":{"rendered":"http:\/\/trademark-benelux.nl\/de\/?page_id=2532"},"modified":"2023-11-15T15:32:57","modified_gmt":"2023-11-15T14:32:57","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trademark-benelux.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"
<\/div><\/div><\/div>

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n

Artikel 1. \u00a0 Definitionen<\/strong>
\n\u00a01.1. \u00a0 <\/strong>Im Rahmen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haben die nachstehend genannten Begriffe, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben oder sich dies nicht anders aus dem Kontext ergibt, die folgende Bedeutung:<\/p>\n

    \n
  • Trademark Benelux B.V.: der Verwender dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen: Trademark Benelux B.V. mit Sitz an der Damsterdiep 35F in Groningen Niederlande, eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 85001546;<\/li>\n
  • Auftraggeber: eine nat\u00fcrliche Person oder Rechtsperson, mit der Trademark Benelux B.V. einen Vertrag abschlie\u00dft;<\/li>\n
  • Vertrag: der Vertrag, der zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber geschlossen wird;<\/li>\n
  • Domainname: der Domainname, den Trademark Benelux B.V. im Auftrag des Auftraggebers registriert oder f\u00fcr den ein Registrierungsantrag eingereicht wurde;<\/li>\n
  • Registrierungsstelle: die Stelle, die f\u00fcr die Registrierung von Domainnamen zust\u00e4ndig ist.<\/li>\n<\/ul>\n

    Artikel 2.\u00a0 Allgemein<\/strong>
    \n\u00a02.1. \u00a0 <\/strong>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beziehen sich auf alle Vertr\u00e4ge zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber.
    \n\u00a02.2. \u00a0 <\/strong>Eventuelle Ausnahmen von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie ausdr\u00fccklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
    \n\u00a02.3. \u00a0 <\/strong>Die hier genannten Bedingungen beziehen sich ebenfalls auf alle Vertr\u00e4ge mit
    \nTrademark Benelux B.V., zu deren Durchf\u00fchrung Dritte eingeschaltet werden m\u00fcssen.
    \n\u00a02.4. \u00a0 <\/strong>Die Anwendbarkeit jeglicher anderer Einkaufs- beziehungsweise Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdr\u00fccklich abgelehnt.
    \n\u00a02.5. \u00a0 <\/strong>Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ung\u00fcltig sein oder werden, dann bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bestehen. In diesem Fall halten Trademark Benelux B.V. und der Auftraggeber R\u00fccksprache, um neue Regelungen zu vereinbaren, deren Wirkungen der Intention und Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der urspr\u00fcnglichen Regelung verfolgt haben, am n\u00e4chsten kommen und die an die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Regelungen treten.<\/p>\n

    Artikel 3. \u00a0 Angebote und Offerten<\/strong>
    \n\u00a03.1. \u00a0 <\/strong>Alle Angebote und Offerten sind unverbindlich.
    \n\u00a03.2. \u00a0 <\/strong>Die Angebote oder Offerten beziehen sich nicht automatisch auch auf zuk\u00fcnftige Auftr\u00e4ge.
    \n\u00a03.3. \u00a0 <\/strong>Offensichtliche Fehler oder Irrt\u00fcmer auf der Website oder in den Vertr\u00e4gen binden Trademark Benelux B.V. rechtlich nicht.<\/p>\n

    Artikel 4. \u00a0 Zustandekommen des Vertrags<\/strong>
    \n\u00a04.1. \u00a0 <\/strong>Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von
    \nTrademark Benelux B.V. m\u00fcndlich, per E-Mail oder schriftlich akzeptiert hat.
    \n\u00a04.2. \u00a0 <\/strong>Nach Zustandekommen des Vertrages kann der erteilte Auftrag nicht mehr annulliert werden.<\/p>\n

    Artikel 5. \u00a0 Durchf\u00fchrung des Vertrags<\/strong>
    \n\u00a05.1. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. reserviert im Auftrag des Auftraggebers den Domainnamen. Trademark Benelux B.V. \u00fcbernimmt die Domainregistrierung auf den, vom Auftraggeber vorgegebenen, Namen. Damit wird der Auftraggeber, und nicht Trademark Benelux B.V., zum Inhaber des Domainnamens; der Auftraggeber erwirbt damit das Nutzungsrecht am Domainnamen.
    \n\u00a05.2. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. ist in keiner Weise daf\u00fcr verantwortlich, wie die Registrierungsstelle ihren Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber nachkommt. Bei der Registrierung des Domainnamens agiert Trademark Benelux B.V. lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle.
    \n\u00a05.3. \u00a0 <\/strong>Die Beantragung und Nutzung des Domainnamens unterliegt den zus\u00e4tzlichen
    \nBedingungen und Reglement der Registrierungsstelle. Die Registrierungsstelle entscheidet \u00fcber den Antrag. Ein Antrag kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn der Domainname nicht mehr verf\u00fcgbar ist oder wenn der Domainname die, von der Registrierungsstelle vorgegebenen, technischen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt. Wenn die Registrierungsstelle den Antrag nicht annimmt, kann Trademark Benelux B.V. hierf\u00fcr keinesfalls haftbar gemacht werden. Trademark Benelux B.V. gew\u00e4hrleistet nicht, dass dem Antrag stattgegeben wird. Die Angaben zur Verf\u00fcgbarkeit, die Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber \u00fcbermittelt hat, sind indikativ und bedingen keinerlei Rechtsanspr\u00fcche.
    \n\u00a05.4. \u00a0 <\/strong>Wenn der Domainname zu dem Zeitpunkt, an dem Trademark Benelux B.V. den Antrag bei der Registrierungsstelle einreicht, nicht mehr verf\u00fcgbar ist, allerdings zu dem Zeitpunkt verf\u00fcgbar war, an dem der Auftraggeber Trademark Benelux B.V. den Auftrag erteilt hat, kann Trademark Benelux B.V. in keinerlei Weise daf\u00fcr haftbar gemacht werden, dass der Domainname nicht registriert werden kann.
    \n\u00a05.5. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. verlinkt den Domainnamen mit der bereits bestehenden Website des Auftraggebers.
    \n\u00a05.6. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. ist nicht f\u00fcr das Hosting der Domain zust\u00e4ndig.
    \n\u00a05.7. \u00a0 <\/strong>Nach erfolgreicher Registrierung des Domainnamens und der Verlinkung mit der aktuellen Website des Auftraggebers wird der Auftraggeber per E-Mail davon unterrichtet.<\/p>\n

    Artikel 6. \u00a0 Durchf\u00fchrungsfrist<\/strong>
    \n\u00a06.1. \u00a0 <\/strong>Die von Trademark Benelux B.V. angegebene Durchf\u00fchrungsfrist ist nicht als entg\u00fcltige Frist zu betrachten.
    \n\u00a06.2. \u00a0 <\/strong>Wenn eine von Trademark Benelux B.V. mit dem Auftraggeber vereinbarte Durchf\u00fchrungsfrist infolge eines Ereignisses, das sich dessen Einflussbereich entzieht und nicht seinem Tun oder Lassen zuzuschreiben ist (siehe die Beschreibung im Artikel 15 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen), \u00fcberschritten wird, so verl\u00e4ngert sich diese Frist automatisch um den Zeitraum, um den sie infolge eines solchen Ereignisses \u00fcberschritten wurde.
    \n\u00a06.3. \u00a0 <\/strong>Die \u00dcberschreitung einer Durchf\u00fchrungsfrist verleiht dem Auftraggeber keinerlei Recht auf Schadensersatzleistung irgendeiner Art, zur Aufl\u00f6sung des Vertrages oder andere Ma\u00dfnahmen gegen Trademark Benelux B.V. Dies gilt nicht bei Vors\u00e4tzlichkeit oder Unterlassung oder Leichtfertigkeit von Trademark Benelux B.V.<\/p>\n

    Artikel 7. \u00a0 Verpflichtungen des Auftraggebers<\/strong>
    \n\u00a07.1. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass alle Daten, die laut Aussage von Trademark Benelux B.V. ben\u00f6tigt werden oder von denen der Auftraggeber angemessenerweise wissen sollte, dass sie zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich sind, Trademark Benelux B.V. rechtzeitig \u00fcberreicht werden.
    \n\u00a07.2. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber hat alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die Trademark Benelux B.V. daran hindern, den Vertrag ordentlich auszuf\u00fchren.
    \n\u00a07.3. \u00a0 <\/strong>Die Registrierung erfolgt im Namen des Auftraggebers. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber f\u00fcr die Nutzung der Domain und des Domainnamens vollst\u00e4ndig verantwortlich ist.
    \n\u00a07.4. \u00a0 <\/strong>Mit der Registrierung des Domainnamens erkl\u00e4rt der Auftraggeber sein Einverst\u00e4ndnis f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Bedingungen der Registrierungsstelle. Der Auftraggeber muss sich an die zus\u00e4tzlichen Bedingungen und das Reglement der Registrierungsstelle halten. Wenn sich der Auftraggeber nicht an die zus\u00e4tzlichen Bedingungen oder das Reglement der Registrierungsstelle h\u00e4lt, kann Trademark Benelux B.V. keinesfalls f\u00fcr die entsprechenden Folgen, wie beispielsweise f\u00fcr die Aufhebung der Registrierung, haftbar gemacht werden.
    \n\u00a07.5. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber ist f\u00fcr das Hosting der Domain verantwortlich.
    \n\u00a07.6. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet, dass durch die Registrierung des Domainnamens keine Rechte Dritter, auch keine geistigen Eigentumsrechte dritter Parteien, verletzt werden.
    \n\u00a07.7. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber h\u00e4lt Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos vor eventuellen Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages Sch\u00e4den erleiden, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind.
    \n\u00a07.8. \u00a0 <\/strong>Wenn der Auftraggeber umzieht beziehungsweise sich die Rechnungsadresse des Auftraggebers \u00e4ndert, dann muss der Auftraggeber so fr\u00fch wie m\u00f6glich vorher Trademark Benelux B.V. seine neue Adresse schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
    \n\u00a07.9. \u00a0 <\/strong>Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber Trademark Benelux B.V. nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig nachkommt oder sich einer rechtswidrigen Handlung gegen\u00fcber Trademark Benelux B.V. schuldig macht, haftet der Auftraggeber f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die Trademark Benelux B.V. dadurch erleidet.<\/p>\n

    Artikel 8.\u00a0 Preise und Kosten<\/strong>
    \n\u00a08.1. \u00a0 <\/strong>Wenn der Auftraggeber den Namen der Domainregistrierung \u00e4ndern m\u00f6chte, dann k\u00f6nnen dem Auftraggeber daf\u00fcr zus\u00e4tzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
    \n\u00a08.2. \u00a0 <\/strong>Die genannten Preise und Tarife sind zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.<\/p>\n

    Artikel 9. \u00a0 Fakturierung und Zahlungsbedingungen<\/strong>
    \n\u00a09.1. \u00a0 <\/strong>Die Fakturierung erfolgt nach abgeschlossener Registrierung. Die Rechnung wird per E-Mail an den Auftraggeber geschickt.
    \n\u00a09.2. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber muss die von Trademark Benelux B.V. erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlen.
    \n\u00a09.3. \u00a0 <\/strong>Wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird, schickt Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber eine Erinnerung. Wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Erinnerung genannten Frist zahlt, schickt Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber eine Mahnung und dem Auftraggeber werden \u20ac 25,- Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Auftraggeber im Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten noch offenen Rechnungsbetrags, ist der Auftraggeber verpflichtet, Trademark Benelux B.V. die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen. Dar\u00fcber hinaus gehen alle gerichtlichen sowie au\u00dfergerichtlichen Kosten der Einforderung, nachdem sich der Auftraggeber im Verzug befindet, zu Lasten des Auftraggebers. Die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15% des Gesamtbetrags mit einem Minimum von \u20ac 100,- festgesetzt.
    \n\u00a09.4. \u00a0 <\/strong>Die vom Auftraggeber veranlassten Zahlungen dienen in erster Instanz zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und Kosten und erst dann zur Zahlung der \u00e4ltesten noch offenen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge f\u00fcr die Rechnungen vorgibt.
    \n\u00a09.5. \u00a0 <\/strong>Im Falle von Aufl\u00f6sung, Konkurs, Pf\u00e4ndung oder Zahlungsaufschub des Auftraggebers sind die Forderungen der Trademark Benelux B.V. gegen\u00fcber dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung f\u00e4llig.
    \n\u00a09.6. \u00a0 <\/strong>Wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht rechtzeitig begleicht und nicht auf die zugeschickte Mahnung reagiert, ist Trademark Benelux B.V. berechtigt, die Domainregistrierung aufzuheben oder den Domainnamen auf seinen eigenen Namen zu registrieren.<\/p>\n

    Artikel 10.\u00a0 Dauer<\/strong>
    \n\u00a010.1. \u00a0 <\/strong>Die Registrierung gilt f\u00fcr die Dauer eines Jahres. Wenn der Auftraggeber die Registrierung verl\u00e4ngern m\u00f6chte, muss der Auftraggeber die Rechnung f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr der Registrierung rechtzeitig bezahlen. Diese Rechnung wird vor Ende des Jahres per E-Mail an den Auftraggeber geschickt. Wenn der Auftraggeber diese Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, so geht Trademark Benelux B.V. davon aus, dass der Auftraggeber die Registrierung nicht verl\u00e4ngern m\u00f6chte. In diesem Fall informiert Trademark Benelux B.V. die Registrierungsstelle \u00fcber die Aufhebung der Registrierung. Nach erfolgter Aufhebung k\u00f6nnen Dritte den Domainnamen registrieren.<\/p>\n

    Artikel 11. \u00a0 Geistige Eigentumsrechte<\/strong>
    \n\u00a011.1. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber h\u00e4lt Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos von allen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit den geistigen Eigentumsrechten an den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Daten, die bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages zum Einsatz kommen. Wenn die Registrierung des Domainnamen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, kann Trademark Benelux B.V. keinesfalls daf\u00fcr haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber h\u00e4lt Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos von allen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Domainnamens.
    \n\u00a011.2. \u00a0 <\/strong>Der Auftrag beinhaltet nicht die Pr\u00fcfung des Vorhandenseins eventueller Urheber- oder Markenrechte Dritter im Zusammenhang mit dem Domainnamen. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr die Pr\u00fcfung der M\u00f6glichkeit solcher Formen des Schutzes f\u00fcr den Auftraggeber.<\/p>\n

    Artikel 12. \u00a0 Beschwerden und Verj\u00e4hrung<\/strong>
    \n\u00a012.1. \u00a0 <\/strong>Beschwerden im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen m\u00fcssen Trademark Benelux B.V. direkt vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Die Inverzugsetzung muss eine m\u00f6glichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass Trademark Benelux B.V. ad\u00e4quat reagieren kann.
    \n\u00a012.2. \u00a0 <\/strong>Nach dem Einreichen der Beschwerde muss der Auftraggeber Trademark Benelux B.V. die M\u00f6glichkeit bieten, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Beschwerde zu pr\u00fcfen und, falls erforderlich, auch die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, die vereinbarten Arbeiten noch zu verrichten.
    \n\u00a012.3. \u00a0 <\/strong>Wenn die nachtr\u00e4gliche Erf\u00fcllung des Auftrags nicht mehr m\u00f6glich oder sinnvoll ist, kann Trademark Benelux B.V. lediglich innerhalb der Grenzen von Artikel 14 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haftbar gemacht werden.
    \n\u00a012.4. \u00a0 <\/strong>Alle Forderungen gegen\u00fcber Trademark Benelux B.V., die nicht innerhalb eines Jahres nach ihrem Entstehen schriftlich bei Trademark Benelux B.V. eingereicht werden, verj\u00e4hren.<\/p>\n

    Artikel 13.\u00a0 Aufl\u00f6sung und Sistierung<\/strong>
    \n\u00a013.1. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. ist berechtigt, die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten aufzuheben oder den Vertrag aufzul\u00f6sen, wenn:<\/p>\n

      \n
    • Trademark Benelux B.V. nach Vertragsschluss von Umst\u00e4nden erf\u00e4hrt, die Anlass zu der Bef\u00fcrchtung geben, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht einhalten wird;<\/li>\n
    • wenn dem Auftraggeber ein Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt wurde;<\/li>\n
    • wenn sich der Auftraggeber in Konkurs befindet;<\/li>\n
    • im Zusammenhang mit dem Auftraggeber eine gesetzliche Schuldsanierungsregelung zur Anwendung gelangt;<\/li>\n
    • das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert oder aufgel\u00f6st wird, au\u00dfer im Zusammenhang mit einer \u00dcbernahme oder einem Unternehmenszusammenschluss.<\/li>\n<\/ul>\n

      \u00a013.2. \u00a0 <\/strong>Bei Vertragsaufl\u00f6sung werden die Forderungen von Trademark Benelux B.V. gegen\u00fcber dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung f\u00e4llig. Wenn Trademark Benelux B.V. die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen aufschiebt, beh\u00e4lt es seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
      \n\u00a013.3. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. haftet nicht f\u00fcr eventuelle Sch\u00e4den, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass Trademark Benelux B.V. den Vertrag vorzeitig aufl\u00f6st oder dass Trademark Benelux B.V. die Erf\u00fcllung des Vertrags aufschiebt.<\/p>\n

      Artikel 14.\u00a0 Haftung<\/strong>
      \n\u00a014.1. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. kann nicht zur Zahlung eines Ausgleiches von Sch\u00e4den verpflichtet werden, die direkt oder indirekt auf Folgendes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind:<\/p>\n

        \n
      • ein Ereignis, das sich seinem Einflussbereich entzieht und somit nicht seinem Tun oder Lassen zugeschrieben werden kann, gem\u00e4\u00df Artikel 15 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen;<\/li>\n
      • jegliche Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers, dessen Angestellten beziehungsweise anderer Personen, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag eingestellt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n

        \u00a014.2. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art, die darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass Trademark Benelux B.V. auf der Grundlage von, vom Auftraggeber \u00fcberreichten, inkorrekten oder unvollst\u00e4ndigen Angaben gearbeitet hat.
        \n\u00a014.3. \u00a0 <\/strong>Bei der Vertragserf\u00fcllung ist Trademark Benelux B.V. von den Dienstleistungen oder Netzwerken dritter Parteien abh\u00e4ngig. Trademark Benelux B.V. \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den welcher Art oder welchen Ursprungs auch immer, die auf Dienstleistungen oder Netzwerke dritter Parteien zur\u00fcckzuf\u00fchren sind; dies betrifft auch St\u00f6rungen in den Netzwerken oder der Infrastruktur dritter Parteien.
        \n\u00a014.4. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. kann keinesfalls f\u00fcr den Verlust der Rechte des Auftraggebers an dem Domainnamen haftbar gemacht werden, und auch nicht f\u00fcr die Tatsache einstehen, dass der Domainname bereits vorher von einer Drittpartei beansprucht wurde, beziehungsweise die Verantwortung f\u00fcr Anspr\u00fcche Dritter im Zusammenhang mit dem Domainnamen \u00fcbernehmen.
        \n\u00a014.5. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. kann nicht f\u00fcr Sch\u00e4den haftbar gemacht werden, die darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt beziehungsweise diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder die Rechtsvorschriften, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend einh\u00e4lt.
        \n\u00a014.6. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. haftet keinesfalls f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Folgesch\u00e4den, entgangene Gewinne, verpasste Einsparungen und Verluste durch Betriebsstagnation.
        \n\u00a014.7. \u00a0 <\/strong>Wenn Trademark Benelux B.V. f\u00fcr Sch\u00e4den haftbar ist, so beschr\u00e4nkt sich die Haftbarkeit von Trademark Benelux B.V. auf den von der Versicherung von Trademark Benelux B.V. gezahlten Betrag. Wenn die Versicherung im Einzelfall nicht zahlt oder die Sch\u00e4den nicht von der Versicherung gedeckt sind, beschr\u00e4nkt sich die maximale Haftung von Trademark Benelux B.V. auf die H\u00f6he des Rechnungsbetrag.<\/p>\n

        Artikel 15.\u00a0 H\u00f6here Gewalt<\/strong>
        \n\u00a015.1. \u00a0 <\/strong>H\u00f6here Gewalt liegt bei Trademark Benelux B.V. dann vor, wenn Trademark Benelux B.V. aus den folgenden Gr\u00fcnden daran gehindert wird, seine Vertragspflichten zu erf\u00fcllen oder sich um deren Vorbereitung zu k\u00fcmmern: Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand, Revolution, Kriegssch\u00e4den, Brand, Wassersch\u00e4den, \u00dcberflutung, staatliche Ma\u00dfnahmen, Materialdefekte (einschlie\u00dflich Computer und andere Telekommunikationsmittel), die Nichtverf\u00fcgbarkeit von Materialien (einschlie\u00dflich Computer und andere Telekommunikationsmittel).
        \n\u00a015.2. \u00a0 <\/strong>H\u00f6here Gewalt beinhaltet zudem auch eine Nichterf\u00fcllung seitens der Anbieter von Trademark Benelux B.V., sodass Trademark Benelux B.V. seine Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllen kann.<\/p>\n

        Artikel 16.\u00a0 Vertraulichkeit und personenbezogene Daten<\/strong>
        \n\u00a016.1. \u00a0 <\/strong>Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Zusammenhang mit ihrem Vertrag voneinander oder aus anderen Quellen erfahren oder erhalten haben. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich die Vertraulichkeit aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erh\u00e4lt, hat diese lediglich f\u00fcr den Zweck zu verwenden, f\u00fcr den sie \u00fcbermittelt wurden.
        \n\u00a016.2. \u00a0 <\/strong>Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bei der Registrierung des Domainnamens in ein \u00f6ffentliches Register eingetragen werden.
        \n\u00a016.3. \u00a0 <\/strong>Trademark Benelux B.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df dem niederl\u00e4ndischen Datenschutzgesetz (Wet bescherming persoonsgegevens). Vertrauliche Informationen \u00fcber den Auftraggeber, die Trademark Benelux B.V. erh\u00e4lt, werden keinesfalls Drittparteien offengelegt, sofern nicht einer der, im Artikel 16.4 genannten, Ausnahmef\u00e4lle zutrifft .
        \n\u00a016.4. \u00a0 <\/strong>Es ist Trademark Benelux B.V. gestattet, die pers\u00f6nlichen Daten an eine Drittpartei weiterzuleiten:<\/p>\n

          \n
        • wenn der\/die Betroffene ausdr\u00fccklich seine\/ihre Genehmigung dazu erteilt hat;<\/li>\n
        • sofern dies im Zusammenhang mit einer Rechtsvorschrift oder einem Gerichtsverfahren erfolgt;<\/li>\n
        • wenn dies zum Schutz der Rechte oder des Eigentums von Trademark Benelux B.V. erfolgt;<\/li>\n
        • wenn dies zur Vermeidung einer Straftat oder zum Schutz der Staatssicherheit erforderlich ist;<\/li>\n
        • bei Verdacht von Betrug oder anderen illegalen Aktivit\u00e4ten;<\/li>\n
        • wenn dies zur Erf\u00fcllung des Vertrags durch Trademark Benelux B.V. erforderlich ist, siehe auch Artikel 16.2.<\/li>\n<\/ul>\n

          \u00a016.5. \u00a0 <\/strong>Wenn Trademark Benelux B.V. aufgrund einer Rechtsvorschrift oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, vertrauliche Informationen, gem\u00e4\u00df den g\u00fcltigen Rechtsvorschriften oder vom zust\u00e4ndigen Gericht angewiesenen Dritten, offenzulegen und sich Trademark Benelux B.V. in diesem Zusammenhang nicht auf ein gesetzliches Recht beziehungsweise ein vom zust\u00e4ndigen Gericht anerkanntes oder zul\u00e4ssiges Recht zur Aussageverweigerung berufen kann, dann ist Trademark Benelux B.V. nicht zur Schadenersatzleistung oder Entsch\u00e4digung verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht zur Aufl\u00f6sung des Vertrages aufgrund der hierdurch entstandenen Sch\u00e4den berechtigt.<\/p>\n

          Artikel 17. \u00a0 Rechtswahlklausel und Gerichtsstandsvereinbarung<\/strong>
          \n\u00a017.1. \u00a0 <\/strong>Alle Vertr\u00e4ge zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht.
          \n\u00a017.2. \u00a0 <\/strong>Alle Streitf\u00e4lle im Zusammenhang mit den Vertr\u00e4gen zwischen dem Auftraggeber und Trademark Benelux B.V. werden an das zust\u00e4ndige Gericht in dem Bezirk verwiesen, in dem Trademark Benelux B.V. seinen Sitz hat.<\/p>\n<\/div>