Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1.   Definitionen
 1.1.   Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend genannten Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder sich dies nicht anders aus dem Kontext ergibt, die folgende Bedeutung:

  • Trademark Benelux B.V.: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Trademark Benelux B.V. mit Sitz an der Damsterdiep 35F in Groningen Niederlande, eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 85001546;
  • Auftraggeber: eine natürliche Person oder Rechtsperson, mit der Trademark Benelux B.V. einen Vertrag abschließt;
  • Vertrag: der Vertrag, der zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber geschlossen wird;
  • Domainname: der Domainname, den Trademark Benelux B.V. im Auftrag des Auftraggebers registriert oder für den ein Registrierungsantrag eingereicht wurde;
  • Registrierungsstelle: die Stelle, die für die Registrierung von Domainnamen zuständig ist.

Artikel 2.  Allgemein
 2.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Verträge zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber.
 2.2.   Eventuelle Ausnahmen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
 2.3.   Die hier genannten Bedingungen beziehen sich ebenfalls auf alle Verträge mit
Trademark Benelux B.V., zu deren Durchführung Dritte eingeschaltet werden müssen.
 2.4.   Die Anwendbarkeit jeglicher anderer Einkaufs- beziehungsweise Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich abgelehnt.
 2.5.   Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, dann bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen. In diesem Fall halten Trademark Benelux B.V. und der Auftraggeber Rücksprache, um neue Regelungen zu vereinbaren, deren Wirkungen der Intention und Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Regelung verfolgt haben, am nächsten kommen und die an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen treten.

Artikel 3.   Angebote und Offerten
 3.1.   Alle Angebote und Offerten sind unverbindlich.
 3.2.   Die Angebote oder Offerten beziehen sich nicht automatisch auch auf zukünftige Aufträge.
 3.3.   Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website oder in den Verträgen binden Trademark Benelux B.V. rechtlich nicht.

Artikel 4.   Zustandekommen des Vertrags
 4.1.   Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von
Trademark Benelux B.V. mündlich, per E-Mail oder schriftlich akzeptiert hat.
 4.2.   Nach Zustandekommen des Vertrages kann der erteilte Auftrag nicht mehr annulliert werden.

Artikel 5.   Durchführung des Vertrags
 5.1.   Trademark Benelux B.V. reserviert im Auftrag des Auftraggebers den Domainnamen. Trademark Benelux B.V. übernimmt die Domainregistrierung auf den, vom Auftraggeber vorgegebenen, Namen. Damit wird der Auftraggeber, und nicht Trademark Benelux B.V., zum Inhaber des Domainnamens; der Auftraggeber erwirbt damit das Nutzungsrecht am Domainnamen.
 5.2.   Trademark Benelux B.V. ist in keiner Weise dafür verantwortlich, wie die Registrierungsstelle ihren Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nachkommt. Bei der Registrierung des Domainnamens agiert Trademark Benelux B.V. lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle.
 5.3.   Die Beantragung und Nutzung des Domainnamens unterliegt den zusätzlichen
Bedingungen und Reglement der Registrierungsstelle. Die Registrierungsstelle entscheidet über den Antrag. Ein Antrag kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn der Domainname nicht mehr verfügbar ist oder wenn der Domainname die, von der Registrierungsstelle vorgegebenen, technischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Wenn die Registrierungsstelle den Antrag nicht annimmt, kann Trademark Benelux B.V. hierfür keinesfalls haftbar gemacht werden. Trademark Benelux B.V. gewährleistet nicht, dass dem Antrag stattgegeben wird. Die Angaben zur Verfügbarkeit, die Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber übermittelt hat, sind indikativ und bedingen keinerlei Rechtsansprüche.
 5.4.   Wenn der Domainname zu dem Zeitpunkt, an dem Trademark Benelux B.V. den Antrag bei der Registrierungsstelle einreicht, nicht mehr verfügbar ist, allerdings zu dem Zeitpunkt verfügbar war, an dem der Auftraggeber Trademark Benelux B.V. den Auftrag erteilt hat, kann Trademark Benelux B.V. in keinerlei Weise dafür haftbar gemacht werden, dass der Domainname nicht registriert werden kann.
 5.5.   Trademark Benelux B.V. verlinkt den Domainnamen mit der bereits bestehenden Website des Auftraggebers.
 5.6.   Trademark Benelux B.V. ist nicht für das Hosting der Domain zuständig.
 5.7.   Nach erfolgreicher Registrierung des Domainnamens und der Verlinkung mit der aktuellen Website des Auftraggebers wird der Auftraggeber per E-Mail davon unterrichtet.

Artikel 6.   Durchführungsfrist
 6.1.   Die von Trademark Benelux B.V. angegebene Durchführungsfrist ist nicht als entgültige Frist zu betrachten.
 6.2.   Wenn eine von Trademark Benelux B.V. mit dem Auftraggeber vereinbarte Durchführungsfrist infolge eines Ereignisses, das sich dessen Einflussbereich entzieht und nicht seinem Tun oder Lassen zuzuschreiben ist (siehe die Beschreibung im Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), überschritten wird, so verlängert sich diese Frist automatisch um den Zeitraum, um den sie infolge eines solchen Ereignisses überschritten wurde.
 6.3.   Die Überschreitung einer Durchführungsfrist verleiht dem Auftraggeber keinerlei Recht auf Schadensersatzleistung irgendeiner Art, zur Auflösung des Vertrages oder andere Maßnahmen gegen Trademark Benelux B.V. Dies gilt nicht bei Vorsätzlichkeit oder Unterlassung oder Leichtfertigkeit von Trademark Benelux B.V.

Artikel 7.   Verpflichtungen des Auftraggebers
 7.1.   Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die laut Aussage von Trademark Benelux B.V. benötigt werden oder von denen der Auftraggeber angemessenerweise wissen sollte, dass sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind, Trademark Benelux B.V. rechtzeitig überreicht werden.
 7.2.   Der Auftraggeber hat alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die Trademark Benelux B.V. daran hindern, den Vertrag ordentlich auszuführen.
 7.3.   Die Registrierung erfolgt im Namen des Auftraggebers. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber für die Nutzung der Domain und des Domainnamens vollständig verantwortlich ist.
 7.4.   Mit der Registrierung des Domainnamens erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis für die zusätzlichen Bedingungen der Registrierungsstelle. Der Auftraggeber muss sich an die zusätzlichen Bedingungen und das Reglement der Registrierungsstelle halten. Wenn sich der Auftraggeber nicht an die zusätzlichen Bedingungen oder das Reglement der Registrierungsstelle hält, kann Trademark Benelux B.V. keinesfalls für die entsprechenden Folgen, wie beispielsweise für die Aufhebung der Registrierung, haftbar gemacht werden.
 7.5.   Der Auftraggeber ist für das Hosting der Domain verantwortlich.
 7.6.   Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Registrierung des Domainnamens keine Rechte Dritter, auch keine geistigen Eigentumsrechte dritter Parteien, verletzt werden.
 7.7.   Der Auftraggeber hält Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos vor eventuellen Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schäden erleiden, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind.
 7.8.   Wenn der Auftraggeber umzieht beziehungsweise sich die Rechnungsadresse des Auftraggebers ändert, dann muss der Auftraggeber so früh wie möglich vorher Trademark Benelux B.V. seine neue Adresse schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
 7.9.   Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber Trademark Benelux B.V. nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder sich einer rechtswidrigen Handlung gegenüber Trademark Benelux B.V. schuldig macht, haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die Trademark Benelux B.V. dadurch erleidet.

Artikel 8.  Preise und Kosten
 8.1.   Wenn der Auftraggeber den Namen der Domainregistrierung ändern möchte, dann können dem Auftraggeber dafür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
 8.2.   Die genannten Preise und Tarife sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.

Artikel 9.   Fakturierung und Zahlungsbedingungen
 9.1.   Die Fakturierung erfolgt nach abgeschlossener Registrierung. Die Rechnung wird per E-Mail an den Auftraggeber geschickt.
 9.2.   Der Auftraggeber muss die von Trademark Benelux B.V. erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlen.
 9.3.   Wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird, schickt Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber eine Erinnerung. Wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Erinnerung genannten Frist zahlt, schickt Trademark Benelux B.V. dem Auftraggeber eine Mahnung und dem Auftraggeber werden € 25,- Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Auftraggeber im Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten noch offenen Rechnungsbetrags, ist der Auftraggeber verpflichtet, Trademark Benelux B.V. die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen. Darüber hinaus gehen alle gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten der Einforderung, nachdem sich der Auftraggeber im Verzug befindet, zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15% des Gesamtbetrags mit einem Minimum von € 100,- festgesetzt.
 9.4.   Die vom Auftraggeber veranlassten Zahlungen dienen in erster Instanz zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und Kosten und erst dann zur Zahlung der ältesten noch offenen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Rechnungen vorgibt.
 9.5.   Im Falle von Auflösung, Konkurs, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Auftraggebers sind die Forderungen der Trademark Benelux B.V. gegenüber dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung fällig.
 9.6.   Wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht rechtzeitig begleicht und nicht auf die zugeschickte Mahnung reagiert, ist Trademark Benelux B.V. berechtigt, die Domainregistrierung aufzuheben oder den Domainnamen auf seinen eigenen Namen zu registrieren.

Artikel 10.  Dauer
 10.1.   Die Registrierung gilt für die Dauer eines Jahres. Wenn der Auftraggeber die Registrierung verlängern möchte, muss der Auftraggeber die Rechnung für das nächste Jahr der Registrierung rechtzeitig bezahlen. Diese Rechnung wird vor Ende des Jahres per E-Mail an den Auftraggeber geschickt. Wenn der Auftraggeber diese Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, so geht Trademark Benelux B.V. davon aus, dass der Auftraggeber die Registrierung nicht verlängern möchte. In diesem Fall informiert Trademark Benelux B.V. die Registrierungsstelle über die Aufhebung der Registrierung. Nach erfolgter Aufhebung können Dritte den Domainnamen registrieren.

Artikel 11.   Geistige Eigentumsrechte
 11.1.   Der Auftraggeber hält Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos von allen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit den geistigen Eigentumsrechten an den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Daten, die bei der Durchführung des Vertrages zum Einsatz kommen. Wenn die Registrierung des Domainnamen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, kann Trademark Benelux B.V. keinesfalls dafür haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber hält Trademark Benelux B.V. schad- und klaglos von allen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Domainnamens.
 11.2.   Der Auftrag beinhaltet nicht die Prüfung des Vorhandenseins eventueller Urheber- oder Markenrechte Dritter im Zusammenhang mit dem Domainnamen. Dies gilt ebenfalls für die Prüfung der Möglichkeit solcher Formen des Schutzes für den Auftraggeber.

Artikel 12.   Beschwerden und Verjährung
 12.1.   Beschwerden im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen müssen Trademark Benelux B.V. direkt vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass Trademark Benelux B.V. adäquat reagieren kann.
 12.2.   Nach dem Einreichen der Beschwerde muss der Auftraggeber Trademark Benelux B.V. die Möglichkeit bieten, die Rechtmäßigkeit der Beschwerde zu prüfen und, falls erforderlich, auch die Möglichkeit einräumen, die vereinbarten Arbeiten noch zu verrichten.
 12.3.   Wenn die nachträgliche Erfüllung des Auftrags nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, kann Trademark Benelux B.V. lediglich innerhalb der Grenzen von Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftbar gemacht werden.
 12.4.   Alle Forderungen gegenüber Trademark Benelux B.V., die nicht innerhalb eines Jahres nach ihrem Entstehen schriftlich bei Trademark Benelux B.V. eingereicht werden, verjähren.

Artikel 13.  Auflösung und Sistierung
 13.1.   Trademark Benelux B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Vertragspflichten aufzuheben oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

  • Trademark Benelux B.V. nach Vertragsschluss von Umständen erfährt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht einhalten wird;
  • wenn dem Auftraggeber ein Zahlungsaufschub gewährt wurde;
  • wenn sich der Auftraggeber in Konkurs befindet;
  • im Zusammenhang mit dem Auftraggeber eine gesetzliche Schuldsanierungsregelung zur Anwendung gelangt;
  • das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert oder aufgelöst wird, außer im Zusammenhang mit einer Übernahme oder einem Unternehmenszusammenschluss.

 13.2.   Bei Vertragsauflösung werden die Forderungen von Trademark Benelux B.V. gegenüber dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung fällig. Wenn Trademark Benelux B.V. die Erfüllung der Verpflichtungen aufschiebt, behält es seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
 13.3.   Trademark Benelux B.V. haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass Trademark Benelux B.V. den Vertrag vorzeitig auflöst oder dass Trademark Benelux B.V. die Erfüllung des Vertrags aufschiebt.

Artikel 14.  Haftung
 14.1.   Trademark Benelux B.V. kann nicht zur Zahlung eines Ausgleiches von Schäden verpflichtet werden, die direkt oder indirekt auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • ein Ereignis, das sich seinem Einflussbereich entzieht und somit nicht seinem Tun oder Lassen zugeschrieben werden kann, gemäß Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • jegliche Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers, dessen Angestellten beziehungsweise anderer Personen, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag eingestellt wurden.

 14.2.   Trademark Benelux B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass Trademark Benelux B.V. auf der Grundlage von, vom Auftraggeber überreichten, inkorrekten oder unvollständigen Angaben gearbeitet hat.
 14.3.   Bei der Vertragserfüllung ist Trademark Benelux B.V. von den Dienstleistungen oder Netzwerken dritter Parteien abhängig. Trademark Benelux B.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden welcher Art oder welchen Ursprungs auch immer, die auf Dienstleistungen oder Netzwerke dritter Parteien zurückzuführen sind; dies betrifft auch Störungen in den Netzwerken oder der Infrastruktur dritter Parteien.
 14.4.   Trademark Benelux B.V. kann keinesfalls für den Verlust der Rechte des Auftraggebers an dem Domainnamen haftbar gemacht werden, und auch nicht für die Tatsache einstehen, dass der Domainname bereits vorher von einer Drittpartei beansprucht wurde, beziehungsweise die Verantwortung für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem Domainnamen übernehmen.
 14.5.   Trademark Benelux B.V. kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt beziehungsweise diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Rechtsvorschriften, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend einhält.
 14.6.   Trademark Benelux B.V. haftet keinesfalls für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, verpasste Einsparungen und Verluste durch Betriebsstagnation.
 14.7.   Wenn Trademark Benelux B.V. für Schäden haftbar ist, so beschränkt sich die Haftbarkeit von Trademark Benelux B.V. auf den von der Versicherung von Trademark Benelux B.V. gezahlten Betrag. Wenn die Versicherung im Einzelfall nicht zahlt oder die Schäden nicht von der Versicherung gedeckt sind, beschränkt sich die maximale Haftung von Trademark Benelux B.V. auf die Höhe des Rechnungsbetrag.

Artikel 15.  Höhere Gewalt
 15.1.   Höhere Gewalt liegt bei Trademark Benelux B.V. dann vor, wenn Trademark Benelux B.V. aus den folgenden Gründen daran gehindert wird, seine Vertragspflichten zu erfüllen oder sich um deren Vorbereitung zu kümmern: Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand, Revolution, Kriegsschäden, Brand, Wasserschäden, Überflutung, staatliche Maßnahmen, Materialdefekte (einschließlich Computer und andere Telekommunikationsmittel), die Nichtverfügbarkeit von Materialien (einschließlich Computer und andere Telekommunikationsmittel).
 15.2.   Höhere Gewalt beinhaltet zudem auch eine Nichterfüllung seitens der Anbieter von Trademark Benelux B.V., sodass Trademark Benelux B.V. seine Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen kann.

Artikel 16.  Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
 16.1.   Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Zusammenhang mit ihrem Vertrag voneinander oder aus anderen Quellen erfahren oder erhalten haben. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich die Vertraulichkeit aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, hat diese lediglich für den Zweck zu verwenden, für den sie übermittelt wurden.
 16.2.   Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bei der Registrierung des Domainnamens in ein öffentliches Register eingetragen werden.
 16.3.   Trademark Benelux B.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten gemäß dem niederländischen Datenschutzgesetz (Wet bescherming persoonsgegevens). Vertrauliche Informationen über den Auftraggeber, die Trademark Benelux B.V. erhält, werden keinesfalls Drittparteien offengelegt, sofern nicht einer der, im Artikel 16.4 genannten, Ausnahmefälle zutrifft .
 16.4.   Es ist Trademark Benelux B.V. gestattet, die persönlichen Daten an eine Drittpartei weiterzuleiten:

  • wenn der/die Betroffene ausdrücklich seine/ihre Genehmigung dazu erteilt hat;
  • sofern dies im Zusammenhang mit einer Rechtsvorschrift oder einem Gerichtsverfahren erfolgt;
  • wenn dies zum Schutz der Rechte oder des Eigentums von Trademark Benelux B.V. erfolgt;
  • wenn dies zur Vermeidung einer Straftat oder zum Schutz der Staatssicherheit erforderlich ist;
  • bei Verdacht von Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten;
  • wenn dies zur Erfüllung des Vertrags durch Trademark Benelux B.V. erforderlich ist, siehe auch Artikel 16.2.

 16.5.   Wenn Trademark Benelux B.V. aufgrund einer Rechtsvorschrift oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, vertrauliche Informationen, gemäß den gültigen Rechtsvorschriften oder vom zuständigen Gericht angewiesenen Dritten, offenzulegen und sich Trademark Benelux B.V. in diesem Zusammenhang nicht auf ein gesetzliches Recht beziehungsweise ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zulässiges Recht zur Aussageverweigerung berufen kann, dann ist Trademark Benelux B.V. nicht zur Schadenersatzleistung oder Entschädigung verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht zur Auflösung des Vertrages aufgrund der hierdurch entstandenen Schäden berechtigt.

Artikel 17.   Rechtswahlklausel und Gerichtsstandsvereinbarung
 17.1.   Alle Verträge zwischen Trademark Benelux B.V. und dem Auftraggeber unterliegen dem niederländischen Recht.
 17.2.   Alle Streitfälle im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Trademark Benelux B.V. werden an das zuständige Gericht in dem Bezirk verwiesen, in dem Trademark Benelux B.V. seinen Sitz hat.